Wahlarzt bedeutet für Sie als Patient raschere Termine , kürzere Wartezeiten und vor allem Mehr Zeit mit dem Arzt Ihres Vertrauens!
DEFINITION WAHLARZT
Wahlarzt darf sich ein Arzt mit Ordination nennen, der in keinem vertraglichen Verhältnis zu Krankenkassen steht. Als Patient befinden Sie sich daher im Status eines Privatpatienten. Ihr Vorteil dabei besteht darin, dass der betreuende Wahlarzt keinen durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen unterliegt. Dieser Umstand garantiert eine stark Ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen angepasste Betreuung, dafür müssen Sie allerdings die Kosten der Behandlung kurzfristig vorstrecken. Der Vorteil dieses Systems ist es vor allem, dass ein Wahlarzt im Schnitt weniger PatientInnen als ein Kassenarzt zu betreuen hat. Für Sie als Patient bedeutet das mehr Behandlungszeit, eine kurzfristigere Terminvergabe und keine unangenehm langen Wartezeiten mehr.
KOSTENRÜCKERSTATTUNG
Sie können mit dem Behandlungsnachweis und der erhaltenen Honorarnote, der Zahlungsbestätigung, dem Erlagschein oder dem Kontoauszug (-sind immer als Originalvorlage notwendig) pro Quartal bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Im Regelfall kümmern wir uns um die gesamte Abwicklung. Das dazu notwendige Formular erhalten Sie mit der Rechnung, einem digitalem Zahlschein oder bei Verlust auf unserer Homepage (zum Wahlarzt-Formular) oder direkt in unserer Ordination.